Liebe Mitglieder der Schulgemeinde,
mit Schulmail vom 05.03.2021 wurden wir über den Rahmen für den Schulbetrieb ab dem 15.03.2021 informiert. Details zu unseren Planungen veröffentlichen wir bis nächsten Freitag an dieser Stelle. Anbei finden Sie Auszüge aus der Schulmail mit den für unsere Schule organisatorisch zentralen Abschnitten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Pallack, Schulleiter
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Auszüge aus der Schulmail vom 05.03.2021:
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach umfassenden Abstimmungsgesprächen mit vielen Akteuren aus dem Schulbereich informiere ich Sie heute – auch im Lichte der Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 3. März 2021 – über die weitere Ausgestaltung des Schulbetriebs in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Wochen.
[…]
Die Landesregierung beabsichtigt nun über den bisherigen Schulbetrieb hinaus ab Montag, 15. März 2021, für die Schülerinnen und Schüler weiterer Jahrgangsstufen Phasen des Präsenzunterrichts zu ermöglichen. […]
Regelungen für die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen
• Die Vorgaben für den Unterricht in den Abschlussklassen gelten unverändert fort. Hierfür sind ebenfalls die Regelungen aus der SchulMail vom 11. Februar 2021 sowie die ergänzenden Ausführungen im Bildungsportal maßgeblich, die unter https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten zu finden sind.
• Ab Montag, den 15. März 2021, kehren Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I sowie die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und der entsprechenden Semester der Weiterbildungskollegs wieder in einen eingeschränkten Präsenzunterricht im Wechselmodell zurück.
• Bei der Einführung des Wechselmodells sind aus Gründen der Kontaktreduzierung die Klassen bzw. Kurse in der Regel in zwei Gruppen zu teilen, so dass es in den verbleibenden beiden Wochen bis zu den Osterferien zu einem Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht kommt. Bei kleinen Klassen und Kursen kann die Schulleitung entscheiden, auf eine Teilung zu verzichten.
• Die Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen außerhalb der Abschlussklassen sollen in annähernd gleichem Umfang im Rahmen der räumlichen und personellen Möglichkeiten der Schulen am Präsenzunterricht teilnehmen.
• Keine Schülerin und kein Schüler soll länger als eine Woche ohne Präsenzunterricht sein.
• Grundsätzlich sind in der Sekundarstufe I konstante Lerngruppen zu bilden, so dass eine Durchmischung im Rahmen der äußeren Differenzierung, im Wahlpflichtbereich sowie im Unterricht der zweiten Fremdsprache vermieden wird. Religionsunterricht wird in Präsenzphasen im Klassenverband erteilt.
• Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 ist für die Tage, an denen sie nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, weiterhin eine pädagogische Betreuung vorzusehen, die sich nach den üblichen Unterrichtszeiten richtet.
• Schulen können im Rahmen ihrer räumlichen und personellen Ressourcen, Schülerinnen und Schülern, die zu Hause keine lernförderliche Umgebung haben, das Angebot unterbreiten, unter Aufsicht in den Räumen der Schule an den Aufgaben aus dem Distanzunterricht zu arbeiten.
• Ein regulärer Ganztagsbetrieb findet bis zu den Osterferien nicht statt.
• Die Schulleitung entscheidet über die konkrete Ausgestaltung des Wechselmodells. Bei der Entscheidung über die Ausgestaltung des Wechselmodells ist die Schulkonferenz im Rahmen der geltenden Regelungen einzubeziehen.
Die Umsetzung dieser Eckpunkte stellt die weiterführenden Schulen vor erneute Herausforderungen, wobei die Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die personelle und räumliche Situation unterschiedlich sind. Im Rahmen der konkreten Möglichkeiten vor Ort organisieren die Schulen mit Sekundarstufe I und II ihren Unterricht so, dass der Unterricht in den Abschlussklassen bis zu den Osterferien in unverändertem Maße fortgesetzt und gleichzeitig für alle übrigen Schülerinnen und Schüler in größtmöglichem Umfang Präsenzunterricht angeboten werden kann. Mit dieser Regelung können schulspezifische Gegebenheiten und Herausforderungen Berücksichtigung finden, die sich vor allem daraus ergeben, dass Schulen mit Sekundarstufe I und Sekundarstufe II schon jetzt mehr Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen in Präsenz unterrichten.
Nach der langen Zeit des Distanzunterrichts für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge, die ab dem 15. März 2021 anteilig wieder neu in den Präsenzunterricht kommen werden, soll zunächst nicht die Leistungsüberprüfung im Mittelpunkt der ersten Präsenzunterrichtstage stehen, sondern die Aufarbeitung der Erfahrungen der vergangenen Wochen, die Fortführung des fachlichen Lernens und eine Vorbereitung auf einen zunehmenden Präsenzunterricht nach den Osterferien. Im Unterstützungsportal der Schulpsychologie (www.schulpsychologie.nrw.de) finden Schulen, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler unter dem Stichwort „Schule und Corona“ konkrete Inhalte und Materialien, die für die derzeitige Situation, den Schul(neu)start, aber auch die nachfolgenden Tage und Wochen hilfreich sein können.
Bei Nachfragen und Unterstützungsbedarfen bitte ich Sie, sich auch an Ihre Schulaufsicht zu wenden, die sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen wird. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass es vorübergehend möglich ist, befristete Verträge aus den flexiblen Mitteln für Vertretungsunterricht zu schließen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie über die Bezirksregierungen.
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Ich möchte Sie bitten, diese verantwortungsvolle Ausweitung des Präsenzunterrichts an Ihren Schulen ebenso wie die unverändert notwendigen Phasen des Distanzunterrichts weiterhin intensiv und engagiert zu unterstützen. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter