Blended Learning: Aufgabenbearbeitung ist Pflicht!!!

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schüler*innen,

es kursieren derzeit mehrere Begriffe wie “Home-Schooling” oder “Distanzlernen”, mit der die schulische Lernsituation in Corona-Zeiten umschrieben wird. Natürlich erteilen wir keinen Hausunterricht im klassischen Sinne – und auch Distanzlernen trifft den didaktischen Ansatz nur in Teilen, da nun natürlich in der Schule auch auf Distanz gelernt wird. Gruppenarbeiten oder andere schüleraktivierende Lernformen können nur angewendet werden, wenn die Schüler*innen einen Abstand von 1,5 m dauerhaft einhalten. Nach aktuellen Erkenntnissen wird dieser Zustand erst enden, wenn ein Impfstoff entwickelt und ein Großteil der Bevölkerung immun gegen das Virus ist.

Vielmehr wird der Unterricht in der nächsten Zeit an Konzepte des Integrierten Lernens (auch Blended Learning genannt) andocken, also ein Wechsel aus asynchronem Selbstlernen und synchronem Austausch (ob nun digital via Videokonferenz oder persönlich vor Ort) sein. Die technischen Voraussetzungen sind mittlerweile im Wesentlichen geschaffen. Nun gilt es das technische wie pädagogische Know How zu teilen und allen am Prozess Beteiligten zu ermöglichen, dass das Lernen in systematische Strukturen eingebettet wird.

Unser Anspruch: Alle Schüler*innen einbinden

Anders als vielleicht andere Schulen haben wir viele Familien mit mehreren Kindern an unserer Schule, die sich im Haushalt einen PC teilen. Es macht keinen Sinn einem klassischen Stundenplan zu folgen, wenn nicht alle Schüler*innen die Möglichkeit haben zeitgleich am Unterricht teilzunehmen. In einigen Fällen fehlten die technischen Voraussetzungen vollends – hier ist die Schule mit eigenen Geräten (Raspberry-Pis) eingesprungen und hat Abhilfe geschaffen. Wir folgen damit der Intention der Landesregierung allen Lernenden vergleichbare Chancen zu bieten. Inwiefern diese Familien vom Digitalpakt partizipieren können ist derzeit noch nicht absehbar (lesen Sie hier dazu einen Beitrag von bildungsklick).

Meine Maximen sind: Optimalstandards beim Hygieneschutz für den Präsenzunterricht und die Prüfungen sowie die Einbindung aller Lernenden in die Strukturierung von Lernprozessen. Unser Anspruch 100 % einer Lerngruppe zu erreichen, ist eine erhebliche Vorgabe, an der meine Mitarbeiter*innen hart arbeiten. Wenige Schüler*innen (<10) konnten wir noch nicht in der digitalen Infrastruktur einpflegen. Allerdings rechnen wir damit den Prozess noch in dieser Woche abschließen zu können. Auf die Mitarbeit aller Schüler*innen sind wir jedoch angewiesen und müssen diese notwendig einfordern.

Blended Learning: Schulisches Lernen anders denken …

Ansätze des Blended Learnings sind vergleichsweise gut erforscht. Ein wesentlicher Vorteil dieses mediendidaktischen Ansatzes ist, dass Schüler*innen ihr eigenes Lerntempo bestimmen können. Da absehbar ist, dass wir mit deutlich kleineren Lerngruppen mit vergleichsweise wenig Präsenzzeit im Vergleich zu “Vor-Corona” arbeiten müssen, bekommen die (asynchronen) Selbstlernphasen zukünftig ein großes Gewicht. Die Erfahrung zeigt, dass Schüler*innen für das weniger direkt angeleitete Selbstlernen deutlich mehr Zeit als im Unterricht benötigen. Welche Konsequenzen daraus für das Lernen gezogen werden sollten, wird in der Abbildung unten gegenübergestellt.

In der Sekundarstufe I konzentrieren wir uns deswegen – und auch wegen der Option, vorbehaltlich der weiteren Entwicklungen, hier zur Notenfindung noch schriftliche Arbeiten anzusetzen – derzeit auf die Kernfächer und bieten für die anderen Fächer Projektarbeiten an. In der Sekundarstufe II ist diese Unterscheidung nicht möglich, da jedes Fach potenziell Klausurfach ist.

Feedback mit Augenmaß

Durch den umfassenden Einsatz der SchulCloud wurde die Bereitstellung und auch die Einforderung von Material systematisiert. Wichtig ist es beim Umfang ein Maß zu finden, das es uns einerseits erlaubt die Abiturprüfungen durchzuführen und andererseits die Erwartungen der Lernenden nicht zu hoch zu schrauben. Dazu eine einfache Rechnung: Eine Lehrkraft in Vollzeit hat im Schnitt 8 Lerngruppen. Das sind rund 200 Schüler*innen. Wenn jede Schüler*in pro Woche ein Material zur Korrektur abgibt und der Korrektur- sowie Rückmeldeaufwand sich mit 15 Minuten bemisst, dann ist die Lehrkraft 50 Zeitstunden nur mit der Korrektur und Rückmeldung beschäftigt – ohne eine Präsenzveranstaltung durchgeführt oder Lernumgebungen im Sinne von Blended Learning vor- und nachbereitet zu haben. Wir müssen notwendig auf andere Formen der Absicherung ausweichen – vor allem, wenn wir die Rückmeldung von allen Schüler*innen einfordern.

Die Aufgabenbearbeitung ist Pflicht!!!

Genau an dieser Stelle müssen wir jedoch noch besser werden. Seitens der Klassenlehrer*innen wurde uns zurückgemeldet, dass wir in einigen Klassen und Kursen nahezu 100 % Rückmeldung von den Schüler*innen erhalten. In einigen Klassen liegt die Quote bearbeiteter Aufgaben jedoch unter 50 %. Da die Gefahr besteht, dass die rechtliche Stellung der jetzigen Situation fehlinterpretiert wird, möchte ich in diesem Beitrag einige klärende Worte platzieren.

Auch wenn es in der Presse zum Teil geheißen hat “verlängerte Osterferien”, so sind wir nun nicht in “verlängerten Sommerferien”. Der Unterricht ruht lediglich. Zeiten des Ruhens von Unterricht sind keine Ferien und dienen nicht der Erholung. Gemäß §42 Absatz 3 Satz 1 SchulG müssen Schüler*innen daran mitarbeiten, dass Schule ihre Aufgabe erfüllen kann und die Bildungsziele erreicht werden. Diese Mitwirkung hat zur Konsequenz, dass unsere Lehrkräfte in allen Klassen und Kursen, wenn Aufgabenbearbeitungen einzureichen sind, 100 % Rückläufer erhalten müssen. Können Aufgaben aufgrund von Krankheit nicht erledigt werden, so ist auch das zurückzumelden. Ich werde meine Koordinatoren anordnen, mir und den kommenden Wochen regelmäßig Bericht über die Rückläufe in den Klassen und Kursen zu erstatten.

Zwar ist der Fakt, dass derzeit Leistungen derzeit nur positiv bei der Notenfindung berücksichtigt werden können korrekt und mag manchen dazu verführen die eigenen Ambitionen bei der Bearbeitung von Aufgaben in Grenzen zu halten – jedoch greift diese Schlussfolgerung für die Wiederaufnahme des Unterrichts zu kurz, da die Aufgaben natürlich in Präsenzphasen aufgegriffen werden müssen und damit in die sonstige Mitarbeit eingehen. Vollständig gehen sie in die Beurteilung ein, wenn sich Präsenz- und Selbstlernphasen abwechseln, da gerade die Verwebung dieser Phasen integriertes Lernen erfolgreich machen kann. Fazit: Da die jetzige Phase der Vorbereitung der Wiederaufnahme des Unterrichts dient, ist die Aufgabenbearbeitung und -abgabe notwendig Pflicht.

Außergewöhnliche Probleme verlangen außergewöhnliche Lösungen

Falls die häusliche Situation, zum Beispiel wegen der Betreuung jüngerer Geschwister, die Aufgabenbearbeitung nicht zulässt, nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir nach geeigneten Mitteln und Wegen suchen.

Wir rechnen in den nächsten Tagen mit einer weiteren Schulmail, die aufzeigt, wann und in welcher Reihenfolge Schüler*innen an die Schule zurückkehren. Sobald wir die Informationen konkret heruntergebrochen haben auf unsere Schule, finden Sie auch an dieser Stelle weiterführende, verbindliche Informationen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Pallack, Schulleiter

 

Quelle Titelbild: https://de.wikipedia.org/wiki/Integriertes_Lernen#/media/Datei:Blended_Learning.jpg

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