Im Jahr 2014 wurde ein umfassendes Beschwerdemanagement entwickelt und ein Jahr erprobt. Mittlerweile wurde das Konzept in allen Gremien vorgestellt und ist implementiert. Wir bitten alle Mitglieder der Schulgemeinde bei Beschwerden die Schritte des Beschwerdemanagements einzuhalten.
Die Grundsätze unseres Beschwerdemanagements:
1. Erster Ansprechpartner für Beschwerden ist die zuständige Fachlehrkraft.
2. Kann mit ihr keine Klärung erzielt werden, wird der Klassen- oder Beratungslehrer eingebunden.
3. Nächster Ansprechpartner ist die zuständige Koordination (Erprobungsstufe, Mittelstufe, Oberstufe).
4. Die Einbindung der Schulleitung erfolgt erst anschließend, wenn auch auf dieser Ebene keine Klärung erzielt werden kann.
5. Es ist den Beschwerdeführern jeweils erlaubt eine Stufe zu überspringen. D. h. statt dem Fachlehrer kann auch direkt der Klassen- oder Beratungslehrer angesprochen werden.
6. Generell ist es allen Beschwerdeführern möglich, sich auch direkt an den Schulleiter zu wenden. Dieser nimmt Eingaben jedoch ausschließlich schriftlich an.
7. Ist eine schriftliche Eingabe erfolgt, so erhalten die zuständigen Lehrkräfte oder Koordinator*innen eine schriftliche Aufforderung Stellung zu nehmen. Die Ausgestaltung dieser Aufforderung hängt vom jeweiligen Fall ab und kann namentlich (Regelfall) oder anonymisiert erfolgen. Die Stellungnahmen müssen schriftlich erfolgen und können nicht ausgesetzt oder durch mündliche Stellungnahmen ersetzt werden. Nach Prüfung der Stellungnahmen werden weitere Maßnahmen in Absprache mit dem Beschwerdeführer auf den Weg gebracht.