
Quarantäne in Schulen neu geregelt Auf der Seite https://www.hochsauerlandkreis.de/regionale-themen/corona-aktuell erläutert des Gesundheitsamt des HSK die neuen Regelungen. Wichtigster Punkt ist die Möglichkeit des Freitestens. Hierzu heißt es: “… können Schülerinnen und Schüler, die einer Quarantäneanordnung unterliegen, künftig frühestens ab dem sechsten Tag nach Quarantänebeginn durch Vorlage eines negativen Schnelltests oder PCR-Testes (Ausstellung des negativen Testergebnisses …