75 Jahre Grundgesetz: Demokratiebildung am Franz-Stock-Gymnasium

Am 23. Mai haben wir das 75jährige Jubiläum unseres Grundgesetzes gewürdigt. Dazu wurden bereits am Vortag 24 großformatig bedruckte Planen in den Innen- und Außenbereichen der Schule angebracht. Auf den Planen waren Zitate aus dem Grundgesetz zu lesen, die deutlich machen, dass es mitten im Leben der Menschen spielt. Die Inhalte der Planen wurden von unserer Klasse 10a im Politikunterricht erarbeitet, der Förderverein hat das Projekt unterstützt und den Druck der Planen ermöglicht. Als Bestandteil der Demokratiebildung am Franz-Stock-Gymnasium sollen die Planen nun langfristig im Gebäude hängen.

Auf diese Weise konnten sich alle Klassen mit ihren Lehrerinnen und Lehrern über die Hintergründe und tragenden Ideen unserer Demokratie austauschen, die den Menschen und seine Rechte in ihren Mittelpunkt stellt. Das wurde anhand der Grundrechte in Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes veranschaulicht. Hierbei wurden die verankerten Freiheits- und Gleichheitsrechte thematisiert, wie zum Beispiel das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Gleichheit vor dem Gesetz oder die Gleichberechtigung der Geschlechter. Es wurde auch aufgegriffen, dass das Grundgesetz einen Schutzraum garantiert, der die uns Bürgerinnen und Bürger vor staatlichen Übergriffen schützt – als Reaktion auf die Verbrecherherrschaft des Nationalsozialismus.

Mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen in unserem Land wurde ein wichtiges Problem aufgegriffen: Das Grundgesetz garantiert zwar eine Unabänderlichkeit für Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 20 (Staatsaufbau mit Demokratie und Rechtstaat) und beinhaltet als „wehrhafte Demokratie“ auch die Möglichkeit des Parteienverbots und das Instrument der Grundrechtsverwirkung. Andere Artikel des Grundgesetzes sind aber abänderbar, auch wenn die Hürde dafür relativ hoch ist. Allerdings wird die Funktionsweise vieler anderer Institutionen, die für unsere Demokratie eine tragende Rolle spielen, von „normalen“ gesetzlichen Regelungen außerhalb des Grundgesetzes bestimmt.

Daher wurden auch zwei Fragen aufgegriffen: Reichen die Vorkehrungen des Grundgesetzes aus, um uns vor den Kräften zu schützen, welche die Demokratie gegenwärtig im Inland und Ausland bekämpfen? Und: Welche Verantwortung habe wir als Bürgerinnen und Bürger, um unsere Demokratie zu schützen?

 

Mit Blick auf das Handeln autoritär-populistischer Regierungen im Ausland wurde veranschaulicht, dass die Gefahren offensichtlich sind: Zunächst werden Institutionen wie das Bundesverfassungsgericht neutralisiert, anschließend erfolgen Änderungen im Wahlrecht, im Medienrecht und in der Justiz. Demzufolge können nur wir Bürgerinnen und Bürger unsere Demokratie verteidigen, sonst niemand.